as allgemeine Zivilrecht deckt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern ab, welche nicht spezielleren Bereichen, wie zum Beispiel dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst neben den typischen Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen auch Fragen des Schadenersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung. Hierunter fallen sowohl Fragen des Nachbarschaftsrechts, Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen und Handwerksleistungen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Hundebissen, die Rückforderung irrtümlich überwiesener Geldbeträge oder die Abwehr zu Unrecht behaupteter Ansprüche, um nur einige Beispiele zu nennen. Aber auch das Vertragsrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts.
Da die Vielzahl der möglichen Fragen kaum abschließend aufgezählt werden kann, gehört in jeden Einzelfall:
- die Sachverhaltsaufklärung und Erörterung des Ziels der Mandatierung,
- die umfassende, objektive Beratung zu den Chancen und Risiken der eigenen Rechtsposition, sowie
- die außergerichtliche und gerichtliche Umsetzung der Rechtsposition
zu unseren Leistungen.