Auf dem Gebiet des weit verzweigten Verkehrsrechts beraten und vertreten wir private und gewerbliche Mandanten sowie Versicherungen in den Bereichen Unfallregulierung und Schadensabwicklung, bei Verkehrsstrafsachen sowie in Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldangelegenheiten.
Gerade im Falle eines nicht verschuldeten Verkehrsunfalls empfiehlt es sich sehr, einen Spezialisten für das Verkehrsrecht frühzeitig hinzuziehen. Eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist unumgänglich, wenn es um die Durchsetzung aller Ansprüche, wie Schadensersatz, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc. geht. Zum anderen hat die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten des Anwalts zu tragen. In Zweifelsfällen kann – soweit eine solche vorhanden ist – Ihre Rechtsschutzversicherung für die anwaltlichen Kosten aufkommen.