Die Anforderungen an die steuerrechtliche Beratung sind regelmäßig durch sich permanent verändernde Umstände gewachsen. Es findet stets ein Ringen mit der heimischen Finanzverwaltung um die steuerliche Anerkennung wirtschaftlich vernünftiger Gestaltungen statt. Jederzeit müssen aber auch die europarechtlichen Vorgaben beachtet werden, die die nationale Gesetzgebung mehr und mehr beeinflussen und durchdringen. Der immer schneller werdende Rhythmus der Steuergesetzgebung erfordert steuerrechtliche Beratung, die neueste Entwicklungen berücksichtigt und kreativ nutzen kann. Die steuerrechtliche Beratung ist daher von großer Bedeutung bei Firmengründungen (steueroptimierte Gestaltung) aber auch bei Unternehmensumgestaltungen und –übertragungen, Firmenzusammenschlüssen und erbrechtlichen Gestaltungen, etwa im Rahmen der Vermögensnachfolge.
Dies umfasst auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor Finanzbehörden- und gerichten.