Privatpersonen:
Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit können die Verbindlichkeiten eines Schuldners meist trotz der Vereinbarung einer jahrelangen Ratenzahlung nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil zurückgeführt werden. Die Folgen für den Schuldner sind Perspektivlosigkeit, Hoffnungslosigkeit und Resignation. Dieser Zustand wird von einer sozialen Marktwirtschaft als inakzeptabel erachtet. Mangels Anreiz zu gesteigerter Erwerbstätigkeit des Schuldners besteht daneben auch für die beteiligten Gläubiger wenig Aussicht, die verbliebenen Forderungen noch durchsetzen zu können.
Daher wurde mit der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 für Privatpersonen die Möglichkeit der Restschuldbefreiung eingeführt, ein Mittel, welches für Kapitalgesellschaften schon viel länger gilt. Der redliche Schuldner bekommt die Chance eines Neuanfangs.