Unsere Kanzlei arbeitet auf alle Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dazu zählen das Private Bankrecht, einschließlich des Rechts der Kreditsicherung und Sicherheitenverwertung, das Recht der Anlageberatung sowie das Öffentliche Bankaufsichtsrecht.
Wir beraten und vertreten Banken (insbesondere aus dem Genossenschaftsbereich), Sparkassen und Finanzdienstleister. Wir sind die Hausanwälte mehrerer Kreditinstitute und betreuen unsere Mandanten in allen bankrechtlichen Angelegenheiten, wie auch in allen Fragen des Arbeitsrechts bis hin zur Gestaltung oder Beendigung von Vorstands-Dienstverträgen. Ferner begleiten wir Banken und Finanzdienstleister bei Restrukturierungen und Fusionen.