Das Arbeitsrecht ist ständigen Gesetzesänderungen unterworfen, wovon gerade das Kündigungs- und Befristungsrecht betroffen ist. Zudem spielt die Bedeutung des europäischen Rechts eine immer größere Rolle.
Wir vertreten die Interessen von Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Schwerpunkte unserer Beratung bilden Fragen des Kündigungsschutzrechts, der Vertragsgestaltung insbesondere im Rahmen befristeter Arbeitsverträge, sowie der Abschluss von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen bei Fusionen mit und ohne Beschäftigungsabbau als auch bei Outsourcingmaßnahmen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.