Patent & Markenrecht

Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster. Sie bieten Erfinderinnen und Erfindern sowie Unternehmen einen zeitlich begrenzten Schutz vor Nachahmung durch Konkurrentinnen und Konkurrenten.

Die gewerblichen Schutzrechte werden in Deutschland vom Deutschen Patent- und Markenamt als Zentralbehörde erteilt und verwaltet. Darüber hinaus informiert das Amt über die bestehenden gewerblichen Schutzrechte in Deutschland.

Möchten Sie ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Geschmacksmuster anmelden und haben Sie hierzu Fragen, wenden Sie sich an uns.